Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Was ist erlaubt?

von Aileen Weibeler und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.


Videoüberwachung bei den Lebensmittel-Discountern

Videoüberwachung im öffentlichen Raum prägte schon zahlreiche sicherheitspolitische Debatten, doch wie sieht es eigentlich mit Kameras am Arbeitsplatz aus? Während bei Lidl reguläre Überwachungskameras genutzt wurden, die für jedermann sichtbar sind, hat man bei Aldi Süd sogar versteckte Kameras in den Feuermeldern installiert. Doch ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich nicht! Allerdings dürfen Kameras in öffentlich zugänglichen Bereichen angebracht werden wie Parkhäusern, Kundenparkplätzen, Tankstellen und Verkaufsflächen, wenn dies zur Aufgabenerfüllung, Wahrnehmung des Hausrechts oder von berechtigten Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist (§ 4 Bundesdatenschutzgesetz). Versteckte Aufnahmen sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Straftat oder schwere Vertragsverletzung begangen wird (§ 26 Abs. 1 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz) – sonst nicht. Tabu sind die Toiletten und Umkleideräume. – Aber auch das hat es schon gegeben! Die Einholung einer Einwilligung bei den Mitarbeitern für eine Überwachung ist nicht möglich, da der Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber im Beschäftigungsverhältnis angewiesen ist und er sich unter Druck gefühlt setzt, einwilligen zu müssen, um nicht Gefahr zu laufen, den Job zu verlieren (Problem der Freiwilligkeit der Einwilligung).

Was kannst Du tun?

Nun stellt sich die Frage, wie Du Dich als Arbeitnehmer gegen Überwachung am Arbeitsplatz wehren kannst. Deine Grundrechte dürfen Dir am Arbeitsplatz nicht genommen werden, dies gilt auch für das Persönlichkeitsrecht, in welches durch Dauerüberwachung eingegriffen wird. Du hast die Möglichkeit Dich an den Betriebsrat oder den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens zu wenden, da beide vor der Kamerainstallation ohnehin einzubeziehen sind und dafür zuständig sind sich für die Rechte bzw. den Schutz der Daten einzusetzen. Du kannst Dich auch an eine Datenschutzbehörde auf Landesebene und damit den Landesdatenschutzbeauftragten wenden, die dann vor Ort auf Datenschutzverstöße prüfen müssen. Möglicherweise kann sogar eine Strafanzeige helfen. Wenn in Deine Rechte eingegriffen wird stehen Dir also mehrere Wege offen Dich gegen unrechtmäßige Überwachung am Arbeitsplatz zu wehren.

Eine ähnliche Problematik weist das verbotene Profiling am Arbeitsplatz am Beispiel vom aktuellen H&M-Datenskandal auf. Lies hier mehr dazu.

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Beitragsbild: © Petra Bork / PIXELIO

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