von Aileen Weibeler und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.
Datenschutzverstöße bei H&M
Wo und mit wem waren Sie eigentlich im Urlaub? Hatten Sie eine Magen-Darm-Grippe oder doch nur etwas Falsches gegessen? Und wie war es auf der Kommunion ihrer Nichte, Sie sind doch römisch-katholisch, nicht wahr? Was sind Sie gewillt Ihren Arbeitgeber über sich wissen zu lassen?
H&M-Mitarbeitern in Deutschland wurden beim zwangslosen Small-Talk in der Teeküche, während der Raucherpause und Co. ausgefragt und darüber Buch geführt. Es wurden seit 2014 von mehreren hundert Mitarbeitern des Servicecenters in Nürnberg private Informationen über den Urlaub, Krankheitssymptome und familiäre Probleme von den Teamleitern aufgezeichnet. Zu den Daten dieser „Welcome-Back-Talks“ hatten ca. 50 Führungskräfte Zugang bis es im Oktober 2019 für einige Stunden ein Datenleck gab und unternehmensweit (!) auf die persönlichen Daten zugegriffen werden konnte. Damit wurde maßgeblich in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter eingegriffen und H&M wurde ein Bußgeld in Höhe von 35,3 Millionen Euro erteilt. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht darin „eine schwere Missachtung des Beschäftigtendatenschutzes“ und findet das Bußgeld auch angemessen. H&M hat das Bußgeld bezahlt und einen neuen Datenschutzkoordinator einberufen. Außerdem wurden die geschädigten Personen entschädigt und es wird versucht das Vertrauen der Mitarbeiter wiederherzustellen.
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
Doch warum ist das Anlegen der Mitarbeiter-Profile mit den persönlichen Daten ein Verstoß? Die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter, darunter zählen die familiären Verhältnisse, Gesundheitsdaten und Co. wurden intransparent erhoben, sodass die Mitarbeiter nichts davon wussten, nicht eingewilligt haben und die Informationen für die Arbeitsausführung im Center schlichtweg irrelevant sind. Damit wurde gegen die Grundpfeiler des Datenschutzes verstoßen.
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