Brauche ich eine Datenschutzerklärung und ein Impressum auf meiner privaten Website?

von Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.

Wenn Du eine eigene Homepage hast, hast Du Dir bestimmt schon die Frage gestellt, ob Du eine Datenschutzerklärung und ein Impressum für diese private Website brauchst. Vielleicht hat Dir jemand auf diese Frage geantwortet, dass das ja eine private Website ist, die gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weshalb eine Datenschutzerklärung und ein Impressum eben nicht notwendig seien.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt grundsätzlich, dass die DSGVO auf den privaten Bereich keine Anwendung findet. Das bedeutet, Du kannst innerhalb Deiner Familie oder im Freundeskreis Daten teilen, ohne sich an die Regeln der DSGVO halten zu müssen – freiwillig kannst Du es natürlich dennoch tun! Allerdings ist anzumerken, dass eine Website, die online gestellt ist, sodass jeder im Internet darauf zugreifen könnte, genau aus diesem Grund eben nicht als privat anzusehen ist, sodass Du die DSGVO anwenden musst. Das bedeutet: Betreiber einer privaten Website, die öffentlich zugänglich ist, benötigen unbedingt eine Datenschutzerklärung und ein Impressum!


Doch was gehört in die Datenschutzerklärung und ins Impressum?

Was in eine Datenschutzerklärung kommt, hängt davon ab, welche Daten Deine Seite abfragt. Selbst wenn Du keine Eingabefelder auf der privaten Website hast, so sammelt sie dennoch Daten im Hintergrund. In der Datenschutzerklärung werden u. a. alle Datenverarbeitungsvorgänge beschrieben, wer dafür verantwortlich ist, welche Rechte Nutzer*innen auf Deiner Seite haben usw. Insgesamt muss die Datenschutzerklärung der Informationspflicht des Art. 13 DSGVO Genüge tun. Was ins Impressum gehört, ist ebenso gesetzlich geregelt in § 5 Telemediengesetz (TMG). Das Impressum unterscheidet sich von Betreiber zu Betreiber, denn was ins Impressum gehört, hängt z. B. auch davon ab, welchen Beruf Du ausübst. Mehr zum Thema Impressum kannst Du unter diesem Blogpost lesen. Bestimmte Personen müssen auch die Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID angeben.

Lassen Dich im Zweifel beraten, was genau in Deine Datenschutzerklärung und in das Impressum Deiner privaten Website gehört, um sich später Ärger zu ersparen. Eine Beratung ist günstiger, als mögliche Folgekosten durch Abmahnungen oder Bußgelder. Ich unterstütze Dich gerne. Meine Kontaktdaten findest Du unten.

Ich freue mich auf Deine Mail oder Anruf!

Beitragsbild: © Tim Reckmann / PIXELIO

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