von Aileen Weibeler und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.
21,5 Millionen Downloads, der Anschluss von 152 der 165 niedergelassenen Labore, die Übermittlung von über 2,57 Millionen Testergebnissen und die Weitervermittlung von 38.000 positiven Testergebnissen an die jeweiligen Kontaktpersonen – das sind die wichtigsten Zahlen nach fünf Monaten Corona-Warn-App. Doch zur Wahrheit gehört auch, dass nur 60 Prozent der an Corona erkrankten Personen ihre Kontakte weitergeben. (Quelle)
Datenschutz ist (nicht) kontraproduktiv!
Es gibt Stimmen (darunter der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann), die der Meinung sind, dass der Datenschutz gelockert werden sollte und, dass weniger Datenschutz zu mehr Sicherheit führen würde. Der Datenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink spricht sich gegen eine Lockerung des Datenschutzes aus. Weniger Menschen könnten die App nutzen und zu mehr Sicherheit würde weniger Datenschutz auch nicht führen. Die datenschutzrechtlichen Standards sind die Stärke der Corona-Warn-App. Die Kontaktverfolgung der App beruht auf Freiwilligkeit und darauf, „dass“ man eine positiv getestete Person getroffen hat, weder „wann“ noch „wo“. Mehr über die App gibt es hier.
App-Updates
Anstelle von Datenschutzlockerungen sollte es Updates in Form erweiterten Funktionen, wie zum Beispiel eine Check-in-Funktion für die Gastronomie und Veranstaltungen, geben. Außerdem könnten noch mehr Labore an die App angeschlossen werden, um die Kontaktverfolgung zu beschleunigen. Das Fazit von fünf Monaten sollte an dieser Stelle nicht der „zu hohe datenschutzrechtliche Standard“ sein. Vielmehr sollten die technischen Funktionen der App sowie der Kontakt zu den Gesundheitsbehörden und Laboren erweitert und verbessert werden.
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