Vor- und Nachteile interne Datenschutzbeauftragte und externe Datenschutzbeauftragte

von Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.

Seit dem 25. Mai 2018 haben viele Unternehmen, Verbände und Vereine nach der DSGVO die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Doch welche Vor- und Nachteile hat ein interner Datenschutzbeauftragter gegenüber einem externen Datenschutzbeauftragten?

Hier habe ich einige Vor- und Nachteile eines/einer internen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem/einer externen Datenschutzbeauftragten zusammengestellt:


Für die Beauftragung eines/einer externen Datenschutzbeauftragten spricht, dass diese*r fachlich auf dem neusten Stand sein kann, da er/sie Zeit hat sich fortzubilden und vermutlich auch andere Unternehmen als externe*r Datenschutzbeauftragter betreut. Außerdem kann Dein Unternehmen; Verband oder Verein das Haftungsrisiko auf eine*n externe*n Datenschutzbeauftragte*n verlagern. Mit einem/einer externen Datenschutzbeauftragten schließt Du einen Vertrag, der die Kosten regelt, sodass diese kalkulierbar sind.


Auch ist in einem Vertrag die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten geregelt, sodass Du einem externen Datenschutzbeauftragten abberufen kannst. Zudem steigert ein*e externe*r Beauftragte*r das Ansehen Deines Betriebs und das Vertrauen Deiner Kunden, da ein*e externe*r Datenschutzbeauftragte*r keinem Interessenkonflikt unterliegen sollte.

Entscheidest Du Dich für eine*n interne*n Datenschutzbeauftragte*n, so hat dies sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber einem/einer externen Datenschutzbeauftragten. Du musst jedoch zunächst jemanden in Deinem Unternehmen, Verband oder Verein finden, der/die ausreichend qualifiziert ist für die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Diese Person ist dann zwar im Unternehmen schon bekannt und muss sich nicht mehr in die tägliche Unternehmenskommunikation einarbeiten. Jedoch kann diese Person dann die ihr sonst zugewiesenen Aufgaben nicht mehr (vollständig) wahrnehmen, da sie nun die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übernimmt.
Zudem muss sich ein*e interne*r Datenschutzbeauftragte*r laufend fortbilden. Die Kosten der Fortbildung, Reisekosten und Kost und Logis musst Du dann tragen, genau wie die Kosten einer notwendigen Ausstattung für den/die interne*n Datenschutzbeauftragte*n. Zudem ist die Abberufung eines/einer internen Datenschutzbeauftragten schwieriger als die Abberufung eines/einer externen Datenschutzbeauftragten:
Eine*n interne*n Datenschutzbeauftragte*n darf nur aus wichtigem Grund abberufen und danach ist er/sie mindestens ein Jahr unkündbar. Zudem haftet diese*r nur im Rahmen der Arbeitnehmerhaftung und die Geschäftsführung haftet dafür sogar vollumfänglich – auch mit dem Privatvermögen!


Ich berate Dich gerne hinsichtlich der Auswahl eines/einer internen Datenschutzbeauftragten oder eines/einer externen Datenschutzbeauftragten. Eine Beratung kann helfen, Folgekosten durch Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden und ist auch günstiger. Komm gerne für ein Angebot auf mich zu. Ich freue mich auf Deinen Anruf oder Deine E-Mail.

Beitragsbild: © berggeist007 / PIXELIO

Kontakt

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord zertifiziert)
Karina Izabela Filusch, LL.M.

Friedrichstraße 95
10117 Berlin

Nähe S-/U-Bhf. Friedrichstraße

Tel.: 030 219 11 555
Mobil: 0170 23 85 788

Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Do: 9:00 – 18:00 Uhr
Fr: 9:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
hallo@dasou.law

Sie können auch verschlüsselt mit uns kommunizieren.

    * Pflichtangaben