URKUNDE
Für die Teilnahme an dem Crashkurs zum Datenschutzrecht erhalten Sie eine Urkunde, in der steht, dass Sie teilgenommen haben und was Gegenstand des Kurses war.
Diese können Sie zum Nachweis der Aufsichtsbehörde vorlegen. Dies ist nicht nur sinnvoll für Ihre Beschäftigten, sondern auch für betriebliche (interne) Datenschutzbeauftragte, die mit einer Urkunde ihr Fachwissen im Sinne des § 37 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachweisen können.