Urkunde

URKUNDE

Für die Teilnahme an dem Crashkurs zum Datenschutzrecht erhalten Sie eine Urkunde, in der steht, dass Sie teilgenommen haben und was Gegenstand des Kurses war.

Diese können Sie zum Nachweis der Aufsichtsbehörde vorlegen. Dies ist nicht nur sinnvoll für Ihre Beschäftigten, sondern auch für betriebliche (interne) Datenschutzbeauftragte, die mit einer Urkunde ihr Fachwissen im Sinne des § 37 Absatz 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachweisen können.

Kontakt

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord zertifiziert)
Karina Izabela Filusch, LL.M.

Friedrichstraße 95
10117 Berlin

Nähe S-/U-Bhf. Friedrichstraße

Tel.: 030 219 11 555
Mobil: 0170 23 85 788

Telefonische Sprechzeiten:
Mo – Do: 9:00 – 18:00 Uhr
Fr: 9:00 – 15:00 Uhr

E-Mail:
hallo@dasou.law

Sie können auch verschlüsselt mit uns kommunizieren.

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