…, die Du künftig nicht mehr glauben musst, weil Du es danach besser weißt.
von Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.
Stand: 04.04.2019
Im Alltag erliegen wir ständig DSGVO-Irrtümern, die es nun gilt, endlich auszuräumen, denn die DSGVO ist eigentlich gar nicht mal so schlecht!
Einer der typischen DSGVO-Irrtümer ist, dass man nun ständig gebeten wird, eine Einverständniserklärung zur Datenverarbeitung abzugeben. Doch ist das überhaupt notwendig? Dass man jetzt beim Arzt/Friseur nicht mehr mit Namen aufgerufen werden oder in den Terminkalender eingetragen werden darf, ist ebenso einer der weit verbreiteten DSGVO-Irrtümer. Viele Menschen sind hier verunsichert und neigen deshalb zur Vorsicht. Übervorsichtigkeit kann allerdings den Alltag erschweren und Unternehmen womöglich sogar schaden.
Ein anderes weites Feld der DSGVO-Irrtümer stellen die Fragen dar, ob Fotos nun überhaupt noch online gestellt werden dürfen und ob man Fotos/Beiträge von anderen Personen löschen lassen kann. Einige Regeln galten bereits vor der DSGVO. Viele von uns kannten sie bereits. Diejenigen, die sie noch nicht kannten, bekommen durch die DSGVO nun eine Hilfestellung. Einige Rechte sind aber auch hinzugekommen, die nun die Position von Verbrauchern stärken.
Weitere DSGVO-Irrtümer sind auch die Fragen danach, ob wir nun die DSGVO im privaten Bereich, d. h. auf Familienfeiern oder in der Hobby-WhatsApp-Gruppe anwenden müssen. Darf man nun keine Apps mehr aus den USA benutzen und muss nun jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten einstellen? Darf ein Unternehmen nun gar keine Werbung mehr für sich machen? Und es kursieren noch viele, viele andere DSGVO-Irrtümer…
Diese und andere DSGVO-Irrtümer räume ich in meinem kostenlosen Online-Seminar aus mit dem Titel „(S)Top Ten der DSGVO-Irrtümer“. Guck Dir doch die Aufzeichnung des Online-Seminars an:

Texte:
Axel Jürs: Titel, Untertitel, gesprochene Opener, Texte #1 bis #4, #6, #9
Karina Filusch: Folien-Texte, gesprochene Opener, Texte #3 bis #10
Beitragsbild: © Karina Filusch