Neuigkeiten zu Cookie-Einwilligungen in der Verlagsbranche

von Aileen Weibeler und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.

Stand: 19.10.2020

In diesem Jahr ergingen bedeutende gerichtliche Entscheidungen hinsichtlich von Cookie-Einwilligungen gegen die Planet 49 GmbH, nach der die Entscheidungen auch benannt wurden. Nun soll die gerichtliche Entscheidung umgesetzt werden, wobei nur bestimmte Branchen kontrolliert werden sollen.Worum geht es beim Urteil?

2013 veranstaltete die Planet 49 GmbH ein Gewinnspiel, bei dem bei der Einverständniserklärung zur Teilnahme eine bereits eine der Checkboxen vor angekreuzt war. Kritisch war hierbei, dass bei diesen Cookies eine zufallsgenerierte Nummer gespeichert wurde, die Rückschlüsse auf den Nutzer für Marktforschungszwecke oder Werbung zuließ. Infolgedessen kam es zu einem Gerichtsverfahren, an die sich eine Entscheidung des EuGH und BGH anschlossen.

Dabei wurde entschieden,

  • dass bereits vor angekreuzte Checkboxen keine wirksame Einwilligung von Nutzer*innen darstellen. Es bedarf vielmehr eines aktiven Tuns, in dem Fall eines Anklickens, um in die Werbe- und Marketing Cookies einzuwilligen.
  • dass die Cookies nicht unbedingt personenbezogen Daten verarbeiten müssen, sondern es geht auch um die notwendige Einwilligung der Nutzer*innen bei der Erfassung von nicht personenbezogenen Daten
  • und dass Nutzer*innen informiert werden müssen, wie lange die Cookies gespeichert werden und ob Dritte Zugriff darauf haben.

Werden Unternehmen zukünftig kontrolliert werden?


Das hängt davon ab, in welchem Bundesland ein Unternehmen niedergelassen ist. Datenschutz ist Ländersache, was bedeutet, dass jedes Bundesland seine eigene Datenschutzbehörde hat, die vor Ort zuständig ist. So hat beispielsweise die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg angekündigt die Medienunternehmen unter die Lupe zu nehmen. Andere Landes Datenschutzbehörden haben sich dem angeschlossen, während die Berliner Datenschutzbehörde zunächst keine Kontrollen von Verlagshäusern vorzunehmen plant.


Was bedeutet das Urteil für die Medienunternehmen?

Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat bereits angekündigt sich auf die Internetpräsenzen von Medienunternehmen zu konzentrieren, da dort in größerem Umfang auf Tracking-Dienste gesetzt würde. Der Landesbeauftragte für Datenschutz aus Baden-Württemberg, Dr. Stefen Brink erklärt, dass „journalistische Angebote […]ein besonderes, gleichzeitig auch fragiles Vertrauen vonseiten der Bevölkerung [genießen], indem sie zur freien Meinungsbildung beitragen [und sich] dieses Vertrauensverhältnis […]auch im verantwortungsvollen Umgang der Medien mit Nutzerdaten widerspiegeln [sollte].“ Die Kontrollen sollen vor einem „gläsernen“ Nutzerverhalten schützen.


Wie geht es jetzt weiter?


Es ist ein neuer Gesetzesentwurf bekannt geworden, der Cookie-Einwilligungen künftig gesetzlich regeln will. Lies hier mehr dazu.


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Beitragsbild: © Heike Zabel / PIXELIO

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