Das neue Telekommunikation- Telemedien- Datenschutzgesetz (TTDSG)

von Anja Lindenau und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.

Durch das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) sollen die im Telekommunikationsgesetz (TKG) enthaltenen Regelungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes mit den Bestimmungen des Telemediengesetz (TMG) zusammengeführt werden. Damit soll ein übersichtlicheres Stammgesetz entstehen und die Anpassung an die Datenschutz-Grundverodnung (DSVGO) und die europäische ePrivacy-Richtlinie stattfinden. Zugleich ist das Ziel die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die durch das besherige Nebeneinander von DSVGO, TMG und TGK enstanden ist.

Lust auf einen Cookie?

Ein wichtiger Punkt bei dem neuen Gesetz sind die Regelungen für Cookies. Dabei geht es hauptsächlich um die Frage, ob und wann Website-Betreiber*innen ihre Nutzer*innen um Erlaubnis fragen müssen, wenn sie Cookies im Web-Browser abspeichern. Eigentlich hatte die Europäische Union das schon im Jahr 2009 mit der sog. Cookie-Richtlinie beantwortet. Nur wurden die Vorschriften nie in das deutsche Recht übernommen. Dadurch gab es auf den meisten Websites nur diskrete Hinweise für die Nutzer*innen, dass Cookies verwendet werden. Im Mai 2020 entschied der Bundesgerichtshof, dass bei der Verwendung von Cookies zu Werbezwecken explizit um Erlaubnis gefragt werden muss. 

Cookies ohne Einwilligung ?

Ausnahmen zum Setzen von Cookies ohne Einwilligung lässt das Gesetz nur in wenigen Fällen zu. Einmal wenn der alleinige Zweck in der Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz liegt und wenn die Speicherung bzw. der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter einen ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung stellen kann.

Fazit

Durch die erfolgten Regelungsanpassungen ist das TTDSG ein wichtiger Schritt in Richtung ePrivacy-Verordnung. Die Zukunft wird zeigen, wie es sich in der Anwendung verhält.

Mehr Infos

Mehr zu den neuen Standardvertragsklauseln kannst Du Dir in diesem Video ab Minute 9:20 anschauen.

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