Alles Gute zum dritten Geburtstag, liebe DSGVO!

von Anja Lindenau und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.

Die Datenschutzverordnung der Europäischen Union feiert am 25. Mai 2021 ihren dritten Geburtstag. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Ihr Ziel ist es, den Menschen die Datenhoheit zurückzugeben und mehr Transparenz zu schaffen.

Rechtsunsicherheit und die DSVGO

Gleichzeitig soll die DSVGO einheitliche Datenschutzregeln innerhalb der EU schaffen,

dadurch soll der Datenverkehr erleichtert und das Datenschutzniveau erhöht werden.

Hinderlich ist hierbei, dass es in der DSVGO zu viele Klauseln gibt, die einen zu weiten nationalen Regelungsspielraum zu lassen. Sogar innerhalb der Mitgliederstaaten führt dies zu Problemen. In Deutschland gibt es 18 Aufsichtsbehörden, welche die DSVGO häufig unterschiedlich auslegen.

Infolgedessen herrscht bei vielen Unternehmen Rechtsuntersicherheit bei der Anwendung der DSVGO, dabei hilft die Bestellungspflicht durch einen oder eine interne*n oder externe*n Datenschutzbeauftragte*n. So haben nach drei Jahren DSVGO nur 20 Prozent der Unternehmen die DSVGO vollständig umgesetzt. Gerade durch die Corona Pandemie und das damit verstärkte Aufkommen vom Homeoffice, werden die Schwächen der DSVGO deutlich.

Bußgelder

In letzten Jahr haben die Datenschutzbehörden Bußgelder in Höhe von 48,1 Millionen Euro verhängt, rund 50 Prozent mehr als im Vorjahr.

Gleichzeitig ist die befürchtete Bußgeldwelle bei der Einführung der DSVGO ausgeblieben.

Ende 2019 wurden nur 187 Bußgelder verhängt. Dabei ging es meisteins um Verletzung von Betroffenenrechten wie z.B. Auskunfts- oder Löschungsbegehren, die unrechtmäßige Datenverarbeitung sowie unzureichende Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.

Aussicht

Vor allem in der letzten Zeit werden die Aufsichtsbehörden und Gerichte in Deutschland aktiver. Durch die zunehmende Zahl an Gerichtsurteilen und Behördenentscheidungen erhalten die zunächst noch unbestimmten Regelungen der DSGVO immer mehr Kontur, wodurch die Anwendbarkeit erleichtert wird und die DSGVO so ihr Potential zum Schutz personenbezogener Daten entfalten kann.

Beitragsbild: Pexels / www.pixabay.com

Kontakt

Rechtsanwältin und externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord zertifiziert)
Karina Izabela Filusch, LL.M.

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