von Anja Lindenau und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.
Die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union stellt kein allzu großes Problem dar, gleiches gilt für Drittstaaten mit einem Datenschutzniveau, das wir als gleichwertig erachten. Bei anderen Staaten, bei denen das nicht gegeben ist, braucht es andere Garantien, die ein angemessenen Datenschutz gewährleisten. Eine große Rolle dabei spielt der Datentransfer in die USA.
Was sind EU-Standardvertragsklauseln?
Dabei greifen viele Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln zurück. Die Klauseln bilden ein Vertragswerk, wodurch der/die Empfänger*in versichert, mit den fremden Daten sorgsam umzugehen. Die alten Standvertragsklauseln gibt es seit 2010 und 2004. In der Zwischenzeit ist viel passiert, deshalb war es Zeit für eine Überarbeitung.
Überarbeitungder alten Klauseln
Bei der Überarbeitung wurden die Klauseln an die DSGVO angepasst und das Schrems II-Urteil berücksichtigt. Mehr Infos zum Schrems II-Urteil findest Du hier. Künftig sollen dritte Personen zusätzlich in die Schutzwirkung bestimmter Standardvertragsklauseln einbezogen werden. Auch in bereits geschlossenen Verträgen können Dritte als Datenimporteuere oder -exporteure beitreten. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Standardvertragsklauseln Vorrang haben und zum Beispiel widersprechende Vertrags- oder AGB-Klauseln verdrängen. Die neuen Standardvertragsklauseln sollen die Anforderungen an einen Auftragsverarbeitungsvertrag nunmehr erfüllen.
Ab wann gelten sie?
Natürlich ist es wichtig zu wissen, ab wann das für einen relevant wird. Bei allen Neuverträgen gilt dies ab dem 29. September 2021 und bei Altverträgen müssen die alten Standardvertragsklauseln bis zum 27. Dezember 2022 (18 Monate) durch die neuen Standardvertragsklauseln ersetzt werden.
Klappt derUS-Datentransfernun wieder unproblematisch?
Der US-Datentransfer wird durch die neuen Standardvertragsklauseln datenschutzrechtlich sicherer, aber immer noch nicht komplett sicher oder nicht eindeutig geregelt. Die Standardklauseln sind oft nicht ausreichend und es bliebt dabei, dass das tatsächliche Datenschutzniveau im Einzelfall geprüft werden muss.
Mehr Infos
Mehr zu den neuen Standardvertragsklauseln kannst Du Dir in diesem Video ab Minute 1 anschauen.
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