von Aileen Weibeler und Rechtsanwältin Karina Filusch, LL.M.
Es ist ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums über ein neues Datenschutzgesetz bekannt geworden. Das neue Gesetz soll Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) heißen und die DSGVO ergänzen. Der Entwurf ist die Reaktion des Planet 49-Urteils. Mehr zum Planet-49-Urteil kannst Du hier lesen. Dem Entwurf zufolge wäre eine Einwilligung in Cookies auch über den Browser möglich.
Der Entwurf des TTDSG (TTDSG RefE) regelt in § 9, dass Informationen auf Endeinrichtungen gespeichert oder auf Informationen, die dort bereits gespeichert sind, zugegriffen werden darf, wenn der Nutzer informiert wurde und eingewilligt hat.
Nach Absatz 3 des § 9 TTDSG RefE soll eine Einwilligung bereits vorliegen,· wenn der Nutzer darüber informiert wurde, welche Informationen zu welchem Zweck und wie lange auf Endeinrichtungen gespeichert bleiben und ob Dritte Zugriff darauf erhalten· und der Endnutzer mittels einer Funktion diese Information aktiv bestätigt hat.
Eine Einwilligung soll dem Entwurf zufolge auch über die Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung möglich sein, § 9 Absatz 4 TTDSG RefE.
Allerdings sieht § 9 Abs. 2 TTDSG-RefE Ausnahmen zur Einwilligung vor. Es bedarf keiner Einwilligung:· wenn die Speicherung oder der Zugriff erstens „technisch erforderlich ist, um eine Kommunikation über ein elektronisches Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Telemedien bereitzustellen, deren Inanspruchnahme vom Endnutzer gewünscht ist,· wenn es vertraglich vereinbart wurde, dass „bestimmte Dienstleistungen zu erbringen“ sind· oder es „zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist“.
Damit wurde Spielraum geschaffen, um die Einwilligungen und die Informierung des Nutzers zu umgehen. Ein Grund dafür soll die Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen sein, für die dadurch das Einholen von Einwilligungen erleichtert werden soll.
Wie und ob der Referentenentwurf umgesetzt wird, ist noch nicht bekannt, aber klar bleibt, dass die Debatte um die Cookie-Einwilligung noch nicht beendet ist.
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